Stiftungen in Not

Veröffentlicht am 22.10.2019 in

Fordern Rechtssicherheit und Erleichterung für ihre Stiftung: die Stiftungsvorstände Hans Tomani (li.) und Rainer Pasta (re.) sowie Stiftungsbeiratsvorsitzender Helmut Letfuß (Mitte) mit seinen Beiratskollegen Dr. Siegfried Träger (2.v.li.) und Dr. Helmut Eikam (2.v.re.)

 

Stiftungsrechtsreform dringend notwendig

Ernst und Gisela Paul-Stiftung fordert sofortige Umsetzung des Koalitionsvertrag

 

Bad Alexandersbad: Bei der Bundesversammlung in Bad Alexandersbad fordert die der Seliger Gemeinde nahestehende Ernst und Gisela Paul-Stiftung die sofortige Umsetzung der Stiftungsrechtsreform, die auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist. Das Stiftungswesen zu fördern, bedeute eine Wertschätzung und die Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements. Die derzeitige Null-Zins-Phase und immer aufwändigere Auflagen brächten viele Stiftungen in Not.

 

Gemeinsam mit über 22.000 Stiftungen warten wir seit Jahren auf eine Stiftungsrechtsreform. Im Jahr 2014 fassten die Justiz- und Innenminister der Länder erste Beschlüsse für eine Reform und im Februar 2018 legte dann die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht" einen Entwurf für ein Gesetz vor. Im Koalitionsvertrag wurde der Bundesregierung klar der Auftrag erteilt das Stiftungsrecht auf Basis der Vorschläge der Bund-Länder-AG zu ändern. Bis heute ist kein Gesetzesentwurf in Sicht“ beklagt Stiftungsvorstand Hans Tomani.

 

Wir fordern von der Bundesregierung, dass sie die längst überfällige Reform auf den Weg bringt und die Rechtsunsicherheit durch bundeseinheitliche Vorschriften beendet. Da ein Ende der Niedrigzinsphase nicht abzusehen ist, braucht es mehr Flexibilität für notleidende Stiftungen durch Umwandlung in Verbrauchsstiftungen bzw. eine Erleichterungen bei der Zusammenlegung und Zulegung mit anderen Stiftungen. Hierzu bedarf es Erleichterungen bei Zweck- und Satzungsänderungen durch den Stifter. Schließlich brauchen Stiftungen, wie alle anderen juristischen Personen auch, endlich ein Register, um ihre Handlungsfähigkeit im Rechtsverkehr zu vereinfachen und die umständliche und bürokratische Vertretungsbescheinigung überflüssig werden zu lassen“, so Stiftungsbeiratsvorsitzender Helmut Letfuß.

 

Die Ernst und Gisela Paul-Stiftung, deren Stiftungszweck die Förderung der Veröffentlichungen zur Geschichte der sudetendeutschen Arbeiterbewegung, deren Erhalt und Verbreitung des Kultur- und Ideenguts sowie Forschungsarbeiten über die sudetendeutsche Arbeiterbewegung ist, wird sich mit diesem Anliegen auch direkt an die dafür zuständigen Justizministerin Christine Lambrecht wenden.

 

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