Brünner Nationalitätenprogramm von 1899

Brünner Nationalitätenprogramm von 1899 

Die österreichischen Sozialdemokraten verabschiedeten auf dem Parteitag von Brünn 1899 ein Grundsatzprogramm, in dem Gleichberechtigung der Völker durch Umbildung der Monarchie in einen demokratischen Bundesstaat autonomer Völker gefordert wurde.

„Da die nationalen Wirren in Österreich jeden politischen Fortschritt und jede kulturelle Entwicklung der Völker lähmen, … erklärt der Parteitag: Die endliche Regelung der Nationalitäten- und Sprachenfrage in Österreich im Sinne des gleichen Rechtes und der Gleichberechtigung und Vernunft ist vor allem eine kulturelle Forderung, daher im Lebensinteresse des Proletariats gelegen; sie ist nur möglich in einem wahrhaft demokratischen Gemeinwesen, das auf das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht gegründet ist, in dem alle feudalen Privilegien im Staate und in den Ländern beseitigt sind, denn erst in einem solchen Gemeinwesen können die arbeitenden Klassen, die in Wahrheit die den Staat und die Gesellschaft erhaltenden Elemente sind, zu Worte kommen; die Pflege und Entwicklung der nationalen Eigenart aller Völker in Österreich ist nur möglich auf Grundlage des gleichen Rechtes und unter Vermeidung jeder Unterdrückung, daher muss vor allem anderen jeder bürokratisch-staatliche Zentralismus ebenso wie die feudalen Privilegien der Länder bekämpft werden.

Unter diesen Voraussetzungen, aber auch nur unter diesen, wird es möglich sein, in Österreich an Stelle des nationalen Haders nationale Ordnung zu setzen, und zwar unter Anerkennung folgender leitender Grundsätze:

  1. Österreich ist umzubilden in einen demokratischen Nationalitätenbundesstaat.
  2. An Stelle der historischen Kronländer werden national abgegrenzte Selbstverwaltungskörper gebildet, deren Gesetzgebung und Verwaltung durch Nationalkammern, gewählt auf Grund des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechtes, besorgt wird.
  3. Sämtliche Selbstverwaltungsgebiete einer und derselben Nation bilden zusammen einen national einheitlichen Verband, der seine nationalen Angelegenheiten völlig autonom besorgt.
  4. Das Recht der nationalen Minderheiten wird durch ein eigenes, vom Reichsparlament zu beschließendes Gesetz gewahrt.
  5. Wir erkennen kein nationales Vorrecht an, verwerfen daher die Forderung einer Staatssprache; wie weit eine Vermittlungssprache nötig ist, wird das Reichsparlament bestimmen.

Der Parteitag … erklärt feierlich, daß er das Recht jeder Nationalität auf nationale Existenz und nationale Entwicklung anerkennt; daß aber die Völker jeden Fortschritt ihrer Kultur nur in enger Solidarität miteinander, nicht im kleinlichen Streit gegeneinander erringen können, daß insbesondere die Arbeiterklasse aller Zungen im Interesse jeder einzelnen Nation wie im Interesse der Gesamtheit an der internationalen Kampfgenossenschaft und Verbrüderung festhält und ihren politischen und gewerkschaftlichen Kampf in einheitlicher Geschlossenheit führen muß.“

 

Die nationale Frage ist immer auch eine Bewußtseinsfrage

Das Brünner Nationalitätenprogramm stellt einen Meilenstein in der Entwicklung der Ideen zu einem friedlichen Zusammenleben verschiedener Volksgruppen und ethnischer Gruppen dar. Es ist eine Tragik der Geschichte, daß dieses Programm nicht mehr die Entwicklung in der österreichisch-ungarischen Monarchie und damit letztendlich in Europa retten konnte.

Die Geschichte nahm ihren Lauf in Richtung einzelner Nationalstaaten, die aber dennoch zumeist eine gemischte Nationalitätenbevölkerung hatten. Damit wurden mit Ursachen für den Zweiten Weltkrieg geschaffen und es hat sehr lange gedauert, ein neues Europa aufzubauen, das nicht auf dem Nationalitätenprinzip beruht. Und es hat mehr als 90 Jahre gedauert, bis der Anstoß für eine neue Entwicklung in Mittel- und Osteuropa gegeben wurde.

 

 

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