Josef Gerl - So starb ein Jungsozialist

Josef Gerl - So starb ein junger Sozialist

Gerl Josef Julius, geboren am 13. Dezember 1912 in ärmlichen Verhältnissen in Wien, war tschechoslowakischer Staatsbürger und hatte immer eine enge Beziehung zur benachbarten Tschechoslowakei. Gerls Familie stammte aus Böhmen und kam noch während der Donaumonarchie nach Wien. Josef Gerl wurde nach Abschluss der Lehre und der gesetzlichen Behaltefrist entlassen. Trotz verzweifelter Suche, hat er nie wieder Arbeit gefunden und gehörte – wie viele in dieser Zeit – zu den „Ausgesteuerten“, den Ärmsten der Armen, die ohne Arbeitslosenunterstützung nur noch von der Wohlfahrt leben konnten. So führte ihn sein Weg zu den Falken und 1929 zur Sozialistischen Arbeiterjugend (SAJ) und zum Republikanischen Schutzbund.

Josef Gerl gehörte zu den zehntausenden Wiener Jungsozialisten, die – trotz Verbot – am 30. April 1933 im Wienerwald große Demonstrationen mit brennenden Fackeln veranstalteten. Das Feuer, das sie auf dem Dreimarkstein entzündeten, wurde auch in Wien gesehen. Es galt als Fanal des antifaschistischen Widerstands. Gerl beteiligte sich im Goethehof an den Kämpfen im Februar 1934, floh danach in die Tschechoslowakei und kehrte bald darauf wieder nach Österreich zurück, um den Kampf gegen den Austrofaschismus aufzunehmen. Bei der Demonstration auf der Predigerstuhlwiese am 15. Juli 1934 erlebte der junge Arbeiter Josef Gerl wie die jungen Sozialisten Fröhlich und Lehmann von Gendarmen und Heimwehrleuten erschossen wurden. Hans Fröhlich war ein persönlicher Freund von Gerl, mit dem er zusammen im „Victor Adler-Heim“ gearbeitet hatte. Für Josef Gerl handelte es sich um ein Erlebnis, das ihn aufwühlte. Er wurde nicht müde, zu erklären: „Diesen Mord an zwei Jugendfunktionären dürfen wir nicht tatenlos hinnehmen. Es gilt, zurück zu schlagen, Signale zu setzen, den Kampf gegen die faschistischen Mörder zu verschärfen, ihn härter, konsequenter als bisher zu führen“. Er entschloss sich auf eigene Faust ein Zeichen zu setzen.

Am Abend des 20. Juli 1934 verübte Gerl zusammen mit dem Hutmachergehilfen Rudolf Anzböck einen Sprengstoffanschlag auf einen Signalpfosten der Donauuferbahn, Dabei wurde das Betonfundament der Anlage zerstört, diese selbst allerdings nur leicht beschädigt. Anschließend wollten Gerl und Anzböck in die Tschechoslowakei fliehen, versäumten aber den letzten Zug um einige Minuten. So verbrachten beide die Nacht zum 21. Juli 1934 in einem nahe dem Wiener Ostbahnhof gelegenen Kaffeehaus und nach dessen Sperre im Freien. Als die beiden Männer einige Stunden später im Keplerpark von einem Polizisten angehalten wurden, zog Gerl eine Pistole und verletzte den Beamten mit zwei Schüssen schwer (der 33-jährige Polizist erlag drei Wochen später den schweren Verletzungen, die Gerl ihm zugefügt hatte).

Gerl und Anzböck wurden nach einer dramatischen Verfolgungsjagd festgenommen. Im anschließenden Verhör gestanden sie, von der Polizei schwer misshandelt, das Sprengstoffattentat, das ihnen ansonsten kaum nachzuweisen gewesen wäre. In einem Schnellverfahren am 24. Juli wurden Gerl und Anzböck zum Tode verurteilt, und das Urteil gegen Gerl noch am selben Tag vollstreckt (Anzböck wurde später zu lebenslangem Kerker begnadigt, da Josef Gerl während des ganzen Prozesses bemüht war, seinen Freund vor dem Galgen zu retten und sich selbst zu belasten). In der Hauptverhandlung stellte der Staatsanwalt Josef Gerl die Frage, ob er sich als junger Mensch gar keine Gedanken über sein Schicksal gemacht habe. Seine Antwort lautete: „Ich habe das Leben in dieser Art nicht mehr ertragen. Es ist unwürdig, in einem solchen Staat zu leben, wo man unterdrückt wird.“ Der Verteidiger fragte ihn: „Wussten Sie, dass auf solche Verbrechen der Tod steht?“ Gerl antwortete mit einem klaren Ja. Und als er weiter gefragt wird: „Wie konnten Sie sich trotzdem entschließen, Ihr Leben zu riskieren?“, entgegnet er: „Ich hatte es mir trotzdem in den Kopf gesetzt. Und mein Ideal stand mir höher als mein Leben.“

Standrechtliche Verfahren waren am 10. November 1933 für bestimmte Vergehen eingeführt worden, am 12. Juli 1934 hatte die Regierung – wegen der damals zahlreichen Sprengstoffanschläge, die zumeist von illegalen Nationalsozialisten verübt wurden – den Standgerichten auch die Zuständigkeit für Vergehen im Zusammenhang mit Sprengstoffen (Sprengstoffattentate sowie illegaler Besitz von Sprengstoff) übertragen. Die standrechtlichen Verfahren wurden von einem aus vier Richtern und einem Staatsanwalt bestehenden Senat geführt und dauerten pro Fall längstens drei Tage. Bei einstimmiger Bejahung der Schuldfrage endete das Verfahren mit einem Todesurteil, das nach spätestens drei Stunden am Würgegalgen zu vollstrecken war. Gegen das Urteil des Standgerichtes war kein Rechtsmittel zulässig, einzig eine Begnadigung durch den Bundespräsidenten (nach Absprache mit dem Bundeskanzler) war möglich.

Bundeskanzler Engelbert Dollfuß lehnte eine Begnadigung des 22-jährigen ab und verteidigte die erste Anwendung des Sprengstoffgesetzes. Nach Gerls Hinrichtung durch den Strang sagte er: „Wir können Gott danken, dass es ein Roter und kein Nazi war, gegen den wir das neue Gesetz zuerst anwenden mussten.“ Einen Tag später haben ihn die Nazis im Bundeskanzleramt bestialisch ermordet.

 

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