„Ehre, wem Ehre gebührt“

Veröffentlicht am 26.01.2026 in Allgemein

Wilhelm Hoegner am 26. Januar 1956: Die Sudetendeutschen sind der „Vierte Stamm Bayerns“

Ehre, wem Ehre gebührt! Aufnahme in die Ruhmeshalle der Walhalla

Anlässlich des 70. Jahrestages der Bezeichnung der Sudetendeutschen als „Vierten Stamm“ erinnert Christa Naaß, Ko-Vorsitzende der Seliger-Gemeinde, die auch Generalsekretärin des Sudetendeutschen Rates ist, an Dr. Wilhelm Hoegner und dessen Leben:

Es war Ministerpräsident Wilhelm Hoegner, SPD-Politiker und Vater der Bayerischen Verfassung, der den Begriff des Vierten Stammes geprägt hat. Bei einer offiziellen Besprechung des Präsidiums des Sudetendeutschen Rates mit Wilhelm Högner am 26. Januar 1956 hat er diese als die „Vertreter des Vierten Stammes“ begrüßt.

Bereits im Jahr 1954 übernahm der Freistaat Bayern die Schirmherrschaft über die Sudetendeutschen. 

Wilhelm Högner war das siebte von 13 Kindern des aus Gräfensteinberg (heutige Gemeinde Haundorf, in der Christa Naaß seit 36 Jahren Gemeinderätin ist) stammenden Eisenbahnbeamten Michael Georg und seiner Frau Therese geborene Engelhardt.

Er studierte Rechtswissenschaften in München, Berlin und Erlangen, promovierte, war als Amtsrichter, als Staatsanwalt tätig. Der junge Staatsanwalt Hoegner hat Hitler und seine braune Anhängerschaft seit ihren Anfängen in München als Demokratiefeinde bekämpft. Dieser Kampf gegen die Nazis begann bereits mit seiner Jungfernrede im Landtag am 22. Juli 1924. Es setzte dies mit dem von ihm angestrengten Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des Hitler-Putsches vom 09. November 1923 und des Zusammenspiels von Hitlers Nazis, völkischen Verbänden, staatlichen Stellen wie der Justiz und nicht zuletzt seinen Geldgebern in Bürgertum und Industrie fort.

Wilhelm Hoegner war der einzige Abgeordnete, der sowohl als Mitglied des Deutschen Reichstages am 23. März 1933 sowie als Mitglied des Bayerischen Landtages am 29.  April 1933 gegen das Ermächtigungsgesetz der Nazis gestimmt hat.

Am 01. Mai 1933 wurde der wegen seiner politischen Tätigkeit für der SPD auf der Grundlage des § 4 des NS-Gesetzes zur „Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ aus dem bayerischen Staatsdienst entlassen, floh nach Tirol und 1934 ins Exil in die Schweiz.

Nach dem Terror der Nazis und dem Inferno des Krieges gehörte Wilhelm Hoegner zu den Gründervätern des zweiten „Freistaats Bayern“. Am 28. September 1945 ernannte ihn die amerikanische Besatzungsbehörde zum Bayerischen Ministerpräsidenten, außerdem übernahm er zusätzlich das Amt des Justizministers. Die Besatzungsbehörde beauftragte Hoegner, die Bayerische Verfassung vorzubereiten, an der er schon während des Exils in der Schweiz gearbeitete hatte. Am 01.Dezember 1946 wurde die Bayerische Verfassung von über 70 Prozent der bayerischen Wahlberechtigten angenommen.

Christa Naaß, die als Mitglied des Bayerischen Landtages selbst einige Jahre im Hauptausschuss für Flüchtlinge und Vertriebene mitarbeitete, erinnert daran, dass Wilhelm Hoegner bereits am 11. Juli 1946 einen Hauptausschuss angeordnet hatte als Beratungsgremium der Staatsregierung.

Dieser Hauptausschuss der Flüchtlinge und Ausgewiesene konstituierte sich in München als selbstverwaltetes Gremium, das die Interessen der Flüchtlinge und Vertriebenen bei der Dienststelle der Staatskommissare vertreten und damit beratend für die Staatsregierung tätig sein soll. Die Mitglieder des Hauptausschusses wurden entsprechend der Sitzverteilung im Landtag von den darin vertretenen Parteien vorgeschlagen und von der Staatsregierung berufen.

Die SPD sowie die Seliger-Gemeinde stehen in der Tradition von Wilhelm Högner, dessen Leben geprägt war durch seinen entschiedenen Einsatz für Demokratie und seinen Widerstand gegen alle rechtsextremen Umtriebe und fremdenfeindliche Tendenzen.

Nicht nur der „Vierte Stamm Bayerns“ – die Sudetendeutschen – sind also eng mit dem Namen des sozialdemokratischen ersten Ministerpräsidenten Wilhelm Hoegner verbunden sind, sondern wie mit keinem anderen Namen auch die Verfassung des Freistaates Bayern.

Das Präsidium erneuert deshalb die einstimmige Forderung der Bundesversammlung der Seliger-Gemeinde nach Aufnahme von Dr. Wilhelm Hoegner in die Ruhmeshalle in der Walhalla.

„Ehre, wem Ehre gebührt“.

 

 

Beschluss

der Bundesversammlung der Seliger-Gemeinde e.V. am 18. Oktober 2025

in Bad Alexandersbad

Die Bundesversammlung der Seliger-Gemeinde e.V. hat am 18. Oktober 2025 in Bad Alexandersbad einstimmig beschlossen:

Für eine Aufnahme von Dr. Wilhelm Hoegner in die Walhalla! Ehre wem Ehre gebührt!

  1. Die Seliger-Gemeinde schließt sich inhaltlich der von Dieter Weiß gestartete Petition „Ein Platz in der Walhalla für Wilhelm Hoegner! Ehre, wem Ehre gebührt - für einen echten Demokraten“ auf Change.org an.

  1. Sie fordert ihre Mitglieder auf, die Petition zu unterschreiben.

  1. Sie bittet die demokratischen Fraktionen im Bayerischen Landtag das Anliegen ebenfalls zu unterstützen.

Zur Petition:

                https://www.change.org/p/ehrenplatz-f%C3%BCr-wilhelm-hoegner-in-der-walhalla-schaffen

 

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