Stiftungsrechtsreform

Veröffentlicht am 06.03.2021 in

Schon im Dezember 2019 trafen sich Stiftungsvorstand Rainer Pasta und die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Rita Hagl-Kehl, MdB, um über den Stand der Stiftungsrechtsreform zu sprechen.

 

 

Stiftungsrechtsreform ist auf einem guten Weg

Der Stiftungsvorstand der Ernst und Gisela Paul-Stiftung hofft seit langem auf eine baldige Neuregelung des Stiftungsrechts. Deshalb wurden immer wieder Gespräche mit der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Rita Hagl-Kehl, MdB, - zuletzt in der vergangenen Woche - geführt. Diese konnte nun berichten, dass „das Stiftungsrecht auf einem guten Weg ist und wohl im Juni 2021 verabschiedet wird“.

 

„Der für uns wesentliche Punkt ist, dass künftig sog. "Ewigkeitsstiftungen" in "Verbrauchsstiftungen" umgestaltet werden dürfen und sollen. Damit könnte in der Null- bzw. Minuszinsphase der Wille der Stifter noch umgesetzt werden. Wir hätten damit die Möglichkeit, bedeutende Projekte zu fördern. Es ist für uns besonders wichtig, da die Zinserträge gegen Null gehen und wir faktisch handlungsunfähig sind“, so Stiftungsvorstand Hans Tomani. Mit der Einführung des Stiftungsregisters würde auch die strafrechtlich relevante Informationspflicht beim Transparenzregister wegfallen. Ebenso dürfte auch die Rechnungslegung damit vereinfacht werden, erklärte Tomani nach Prüfung des Referentenentwurfs weiter.

 

Das Bundeskabinett hat zu Beginn des Jahres den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen, erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Rita Hagl-Kehl, MdB. Seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs sei das zivilrechtliche Stiftungsrecht geprägt durch ein Nebeneinander von bundes- und landesrechtlichen Regelungen. Die Regelungen in den Landesstiftungsgesetzen wären zwar vielfach ähnlich, hinsichtlich zentraler Vorschriften gebe es jedoch größere Unterschiede. Dies führe auch zu Unterschieden in der Stiftungspraxis der Länder. „Für Stiftungen und Stifter führt dieser Rechtszustand zu Rechtsunsicherheit und häufig auch zu Unverständnis bezüglich der uneinheitlichen Regelungen und unterschiedlichen Stiftungspraxis in den Ländern. Damit künftig für alle Stiftungen dasselbe Zivilrecht gilt und dieses für Stiftungen und Stifter einfacher zugänglich und verständlich ist, soll es künftig abschließend bundeseinheitlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden – ein wichtiger Schritt für die mehr als 23.000 rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland“, so Rita Hagl-Kehl.

 

Mit dem beschlossenen Regierungsentwurf sollen das Recht für die privatrechtlichen Stiftungen stärker vereinheitlicht und die rechtlichen Voraussetzungen für ein Stiftungsregister mit Publizitätswirkung geschaffen werden. Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Neufassung des Stiftungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch. Mit der Vereinheitlichung des Stiftungsrechts werden insbesondere die Voraussetzungen für Satzungsänderungen und die Auflösung und Aufhebung neu geregelt. Zudem wird ein Verfahren geschaffen, durch das Stiftungen ohne Auflösung und Liquidation im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge anderen Stiftungen zugelegt oder mit anderen Stiftungen zusammengelegt werden können.

 

„Der Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag übermittelt“, schloss Rita Hagl-Kehl ihre Ausführungen, für die sich die Stiftungsvorstände der Ernst und Gisela Paul-Stiftung, Hans Tomani und Rainer Pasta, herzlich bedankten.

 

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