Stiftungsrechtsreform

Veröffentlicht am 22.12.2019 in

Kurz vor den Weihnachtsferien trafen sich Stiftungsvorstand Rainer Pasta und die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Rita Hagl-Kehl, MdB, um über den Stand der Stiftungsrechtsreform zu sprechen.

 

Seit Jahren warten wir mit über 22.000 Stiftungen auf eine Stiftungsrechtsreform“

Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl, MdB, sagt Referentenentwurf für das Frühjahr 2020 zu

 

Bei der Bundesversammlung in Bad Alexandersbad Ende Oktober hat die der Seliger Gemeinde nahestehende Ernst und Gisela Paul-Stiftung die sofortige Umsetzung der Stiftungsrechtsreform, die auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist, gefordert. Nun traf sich Stiftungsvorstand Rainer Pasta mit der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Rita Hagl-Kehl, MdB, und überbrachte persönlich die Forderungen der Ernst und Gisela Paul-Stiftung zur anstehenden Stiftungsrechtsreform. Pasta machte deutlich, dass „die derzeitige Null-Zins-Phase und immer aufwändigere Auflagen viele Stiftungen in Not bringen“.

 

Rita Hagl-Kehl, selbst Mitglied der Seliger Gemeinde, versicherte, dass das zuständige Bundesministerium auf der Grundlage eines Diskussionsentwurfs der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht" im Frühjahr 2020 einen Referentenentwurf zur Änderung des Stiftungsrechts vorlegen werde. „Dabei werden auch die schon vorliegenden Stellungnahmen aus der Stiftungspraxis zu dem Diskussionsentwurf berücksichtigt werden“, versprach die nun zuständige Staatssekretärin.

 

Schon 2014 fassten die Justiz- und Innenminister der Länder erste Beschlüsse für eine Reform und im Februar 2018 legte dann die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht" einen Entwurf für ein Gesetz vor. Auch im Koalitionsvertrag wurde der Bundesregierung klar der Auftrag erteilt das Stiftungsrecht auf Basis der Vorschläge der Bund-Länder-AG zu ändern. Nun scheint die Aufgabe des richtige Ressort gefunden zu haben. „Gemeinsam mit über 22.000 Stiftungen warten wir seit Jahren auf eine Stiftungsrechtsreform“, erinnerte Rainer Pasta.

Hagl-Kehl lobte die zahlreichen gemeinnützigen Stiftungen in Deutschland, die auf vielfältige Art das Gemeinwesen unserer Gesellschaft fördern. „Eine dieser Stiftungen ist die Ernst und Gisela Paul-Stiftung, die im Bereich der sudetendeutschen Geschichte eine wichtige Arbeit leistet. Ich bin mir bewusst, dass eine Stiftung wie die ihre für ihre Tätigkeit einen guten und verlässlichen Rechtsrahmen benötigt“, so die Staatssekretärin. „Mein Ministerium hat sich dafür eingesetzt, dass das Stiftungsrecht stärker vereinheitlicht wird“, so Hagl-Kehl weiter.

 

Da ein Ende der Niedrigzinsphase nicht abzusehen ist, braucht es mehr Flexibilität für notleidende Stiftungen durch Umwandlung in Verbrauchsstiftungen bzw. eine Erleichterungen bei der Zusammenlegung mit anderen Stiftungen. Hierzu bedarf es Erleichterungen bei Zweck- und Satzungsänderungen durch den Stifter“, stellte Pasta die Forderungen der Ernst und Gisela Paul-Stiftung dar. Eine weitere Forderung sei ein Register, um die Handlungsfähigkeit der Stiftungen im Rechtsverkehr zu vereinfachen und die umständliche und bürokratische Vertretungsbescheinigung überflüssig werden zu lassen, so Pasta weiter.

 

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird deshalb auf der Grundlage dieses Diskussionsentwurfs der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht" im Frühjahr 2020 einen Referentenentwurf zur Änderung des Stiftungsrechts vorlegen. Gegenwärtig wird im Ministerium noch geprüft, inwieweit Änderungen oder Ergänzungen gegenüber dem Diskussionsentwurf der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgeschlagen werden sollten“, stellte Rita Hagl-Kehl abschließend dar.

 

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